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Wer darf mitentscheiden?

Politik und Wirtschaft · Gesellschaftlicher Wandel · Kerncurriculum 11.2

Leitfrage Wer darf mitentscheiden – und wie viel Mitbestimmung macht eine Demokratie aus?

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  1. Arbeite aus M1 und M2 heraus, wie die Demokratie in Athen funktionierte und wer mitbestimmen durfte.
  2. Arbeite aus M3 und M4 heraus, wie die Bundesrepublik organisiert ist und welche Beteiligungsformen es gibt.
  3. Vergleiche beide im Raster M5.
  4. Erörtere die Aussage „Athen war demokratisch – aber nicht modern-demokratisch.“
In den Fels gehauene Stufen und eine Plattform aus Stein auf einem Hügel, im Hintergrund Bäume.
Rednertribüne (Bema) auf dem Pnyx-Hügel in Athen, dem Versammlungsort der VolksversammlungFoto: Tomisti, CC BY-SA 4.0

Im 5. und 4. Jahrhundert v. Chr. regierten sich die Bürger Athens selbst. Das wichtigste Organ war die Volksversammlung (Ekklesia). Sie trat etwa vierzigmal im Jahr auf dem Pnyx-Hügel zusammen und entschied über Gesetze, Krieg und Frieden, Verträge und Ausgaben. Jeder Bürger durfte dort reden und Anträge stellen. Für wichtige Beschlüsse mussten mindestens 6.000 Bürger anwesend sein.

Vorbereitet wurden die Versammlungen vom Rat der 500. Seine Mitglieder wurden jedes Jahr aus allen Bezirken ausgelost; niemand durfte öfter als zweimal im Leben im Rat sitzen. Auch die meisten Ämter und die Geschworenen der großen Volksgerichte wurden gelost. Nur wenige Ämter, für die man Fachwissen brauchte, etwa die zehn Heerführer (Strategen), wurden gewählt. Für die Teilnahme an Rat und Gericht gab es ein Tagegeld, damit auch ärmere Bürger mitmachen konnten.

Um zu verhindern, dass ein Einzelner zu mächtig wurde, gab es das Scherbengericht (Ostrakismos): Einmal im Jahr konnte die Volksversammlung abstimmen, ob jemand verbannt werden sollte. Jeder Bürger ritzte einen Namen auf eine Tonscherbe. Wer die meisten Stimmen erhielt, musste Athen für zehn Jahre verlassen, behielt aber sein Vermögen.

Bürger waren nur erwachsene Männer, deren Eltern beide Athener waren. Für die Zeit des Perikles schätzt man ihre Zahl auf 30.000 bis 35.000. Frauen, in Athen lebende Fremde (Metöken) und die zahlreichen Sklaven hatten keine politischen Rechte. Wie viele Menschen insgesamt in Athen lebten, ist unbekannt; die Bürger waren jedenfalls nur ein kleiner Teil davon.

Einordnung: Der Philosoph Aristoteles (384–322 v. Chr.) lebte in Athen und untersuchte in seiner „Politik“ die Verfassungen vieler griechischer Städte.

Ich meine zum Beispiel: Es gilt als demokratisch, dass die Ämter durch das Los besetzt werden, als oligarchisch dagegen, dass sie durch Wahl besetzt werden.

— Aristoteles, Politik IV 9 (1294b), übertragen

Oligarchie = Herrschaft weniger, meist der Reichen.

Art. 20 (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Art. 21 (1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. […]

Art. 38 (1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. (2) Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt. […]

Aus Art. 20 ergeben sich die Verfassungsprinzipien: Demokratie, Sozialstaat, Bundesstaat, Rechtsstaat (Bindung an Gesetz und Recht, Gewaltenteilung) und Republik (Staatsoberhaupt auf Zeit gewählt).

In der repräsentativen Demokratie wählen die Bürgerinnen und Bürger Abgeordnete, die für sie entscheiden. Bei der Bundestagswahl 2025 gaben 82,5 % der Wahlberechtigten ihre Stimme ab (2021: 76,4 %). Neben Wahlen gibt es weitere Wege, mitzuwirken:

  • Direkte Demokratie: Auf Bundesebene gibt es keine Volksabstimmungen über Gesetze. In Hessen können Bürgerinnen und Bürger über Volksbegehren und Volksentscheide Landesgesetze anstoßen, in den Gemeinden über Bürgerbegehren und Bürgerentscheide abstimmen.
  • Parteien wirken an der politischen Willensbildung mit (Art. 21 GG); man kann Mitglied werden, ab einem bestimmten Alter auch in Jugendorganisationen.
  • Petitionen: Jeder darf sich mit Bitten und Beschwerden an Parlamente wenden.
  • Nichtregierungsorganisationen (NGOs), Vereine und Initiativen vertreten Interessen, etwa im Umwelt- oder Menschenrechtsschutz.
  • Demonstrationen sind durch die Versammlungsfreiheit geschützt (Art. 8 GG).
  • Bürgerräte: 2023 setzte der Bundestag einen Bürgerrat „Ernährung im Wandel“ ein. Rund 160 Menschen wurden ausgelost, berieten über Monate und legten im Januar 2024 neun Empfehlungen vor. Die Empfehlungen sind nicht bindend; was davon umgesetzt wird, entscheidet der Bundestag.
Kategorie Athen (5./4. Jh. v. Chr.) Bundesrepublik heute
Wahlrecht: wer darf mitentscheiden?
Beteiligungsformen
Institutionen
Machtkontrolle
Schutz von Minderheiten
Ausgeschlossene Gruppen

Rollenkarten für die Simulation (zum Ausschneiden)

Abschnitt betitelt „Rollenkarten für die Simulation (zum Ausschneiden)“

Für eine Klasse mit etwa 24 Personen: 6 Karten „Bürger“, 6 „Ehefrau oder Tochter eines Bürgers“, 4 „Metöke“, 8 „Sklave oder Sklavin“. Die Anteile sind vereinfacht; die tatsächlichen Zahlen sind nicht genau bekannt.

Rolle Was du darfst
Bürger (erwachsener Mann, Eltern beide Athener) reden, Anträge stellen, abstimmen; du kannst als Versammlungsleiter gelost werden
Ehefrau oder Tochter eines Bürgers zuhören ist nicht vorgesehen; du darfst nicht reden und nicht abstimmen
Metöke (Fremder, lebt und arbeitet in Athen, zahlt Steuern) nicht reden, nicht abstimmen
Sklave oder Sklavin keine Rechte; du arbeitest für deinen Besitzer
  • Bundeszentrale für politische Bildung: Informationen zur politischen Bildung „Demokratie“, Kapitel „Grundzüge der athenischen Demokratie“ (Bürgerzahl, Quorum 6.000, Los).
  • Aristoteles, Politik IV 9 (1294b), eigene Übertragung.
  • Grundgesetz, Art. 8, 20, 21, 38 (gesetze-im-internet.de, abgerufen am 30.10.2026).
  • Die Bundeswahlleiterin: Pressemitteilung Nr. 29/25 vom 14. März 2025 (endgültiges Ergebnis der Bundestagswahl 2025).
  • Deutscher Bundestag: Pressemitteilung vom 14. Januar 2024 und Drucksache 20/10300 (Bürgerrat „Ernährung im Wandel“).
  • Bilder: Kleroterion, Foto Zde, CC BY-SA 4.0; Ostrakon des Themistokles, gemeinfrei; Pnyx, Foto Tomisti, CC BY-SA 4.0; alle Wikimedia Commons.
  • Darstellungstexte, Simulation und Aufgaben selbst erstellt. Idee der Stunde aus der Präsentationsreihe der Lehrkraft.