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Muss man ungerechte Gesetze befolgen?

Politik und Wirtschaft · Gesellschaftlicher Wandel · Kerncurriculum 11.2

Leitfrage Was darf, was soll die Zivilgesellschaft gegen Unrecht tun?

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  1. Analysiere deinen Fall (A, B, C oder D): Welcher Missstand wird kritisiert? Welche Ziele, welche Mittel? Welche Risiken gehen die Beteiligten ein? Wie reagiert der Staat? Welche Wirkung hat der Protest?
  2. Vergleiche die vier Fälle. Was unterscheidet Widerstand in einer Diktatur von Protest in einer Demokratie?
  3. Erläutere mithilfe von M5, welche Mittel das Grundgesetz der Zivilgesellschaft gibt und wo Grenzen liegen.
  4. Erörtere die Aussage „Ziviler Ungehorsam ist in einer Demokratie manchmal notwendig.“
Maschinengeschriebenes Blatt mit der Überschrift Flugblätter der Weißen Rose III und eng geschriebenem Text.
Drittes Flugblatt der Weißen Rose, 1942Flugblatt der Weißen Rose, 1942, gemeinfrei

Im Sommer 1942 verfassten die Münchner Studenten Hans Scholl und Alexander Schmorell Flugblätter gegen die nationalsozialistische Diktatur. Sie tippten sie mit der Schreibmaschine, vervielfältigten sie und verschickten sie an ausgewählte Menschen. Später kamen Sophie Scholl, Christoph Probst, Willi Graf und der Professor Kurt Huber hinzu. Bis Februar 1943 entstanden sechs Flugblätter. Die Gruppe rief zu passivem Widerstand und Sabotage auf und prangerte die Ermordung der Juden an.

Am 18. Februar 1943 legten Hans und Sophie Scholl Flugblätter in der Münchner Universität aus und wurden beobachtet und verhaftet. Der Volksgerichtshof verurteilte sie mit Christoph Probst zum Tode; sie wurden am 22. Februar 1943 hingerichtet. Auch Schmorell, Graf und Huber wurden später hingerichtet.

Nichts ist eines Kulturvolkes unwürdiger, als sich ohne Widerstand von einer verantwortungslosen und dunklen Trieben ergebenen Herrscherclique „regieren“ zu lassen. […] Leistet passiven Widerstand – Widerstand – wo immer Ihr auch seid, verhindert das Weiterlaufen dieser ateistischen [sic] Kriegsmaschine, ehe es zu spät ist […]. Vergesst nicht, dass ein jedes Volk diejenige Regierung verdient, die es erträgt!

— Erstes Flugblatt der Weißen Rose, Juni 1942 (Auszug)

Fall B: Der Kampf um das Frauenwahlrecht (bis 1918)

Abschnitt betitelt „Fall B: Der Kampf um das Frauenwahlrecht (bis 1918)“

Im Kaiserreich durften Frauen weder wählen noch gewählt werden; in Preußen und anderen Staaten war ihnen bis 1908 sogar verboten, Mitglied politischer Vereine zu sein. Seit der Mitte des 19. Jahrhunderts organisierten sich Frauen in Vereinen, gründeten Zeitschriften, schrieben Petitionen an die Parlamente und hielten Versammlungen ab. Ab 1911 riefen Sozialistinnen jedes Jahr einen Internationalen Frauentag aus, an dem in vielen Städten für das Frauenwahlrecht demonstriert wurde. Viele Männer, auch Abgeordnete, lehnten die Forderung ab; Frauen gehörten nach ihrer Ansicht ins Haus.

Nach der Novemberrevolution verkündete der Rat der Volksbeauftragten am 12. November 1918 das allgemeine Wahlrecht für Männer und Frauen ab 20 Jahren. Bei der Wahl zur Nationalversammlung am 19. Januar 1919 durften Frauen zum ersten Mal wählen; 37 Frauen wurden gewählt.

In Großbritannien griffen einige Frauenrechtlerinnen (Suffragetten) zu Regelbrüchen: Sie störten Versammlungen, warfen Scheiben ein und traten im Gefängnis in den Hungerstreik.

Im Januar 2024 berichtete das Recherchenetzwerk Correctiv über ein Treffen von Rechtsextremisten, Politikerinnen und Politikern der AfD und anderen in Potsdam im November 2023. Dort sei über Pläne gesprochen worden, Millionen Menschen aus Deutschland zu vertreiben, auch Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit („Remigration“). Teile der Berichterstattung wurden später vor Gericht angegriffen; über einzelne Darstellungen wurde weiter gestritten.

In den folgenden Wochen demonstrierten in Deutschland so viele Menschen wie lange nicht: Allein an einem Wochenende im Januar 2024 waren es nach Angaben des Bundesinnenministeriums, gestützt auf die Polizei, mehr als 900.000. Das Institut für Protest- und Bewegungsforschung kam für die Zeit von Mitte Januar bis Ende März 2024 auf mehr als 3,6 Millionen Teilnehmende. Aufgerufen hatten Bündnisse aus Vereinen, Kirchen, Gewerkschaften, Initiativen und Parteien. Die Demonstrationen waren angemeldet und blieben weitgehend friedlich.

Zur Zivilgesellschaft gehören auch weniger sichtbare Formen: Beratungsstellen für Betroffene rassistischer und antisemitischer Angriffe, Initiativen in Schulen und Vereinen, Menschen, die im Alltag widersprechen.

Als zivilen Ungehorsam bezeichnet man es, wenn Menschen bewusst gegen ein Gesetz oder eine Regel verstoßen, um auf ein Unrecht aufmerksam zu machen und eine Änderung zu erreichen. Der US-amerikanische Philosoph John Rawls beschrieb ihn 1971 als öffentliche, gewaltlose, vom Gewissen bestimmte Handlung, die gesetzwidrig ist und eine Änderung von Gesetzen oder Politik bewirken soll. Wer zivilen Ungehorsam übt, versteckt sich nicht und nimmt die Strafe in Kauf.

Bekannte Beispiele sind die Bürgerrechtsbewegung in den USA, die mit Sitzstreiks die Rassentrennung bekämpfte, oder Sitzblockaden der Friedensbewegung in den 1980er-Jahren. In den letzten Jahren blockierten Klimaschutzgruppen Straßen und Flughäfen. Gerichte haben solche Blockaden in vielen Fällen als Straftat bewertet, etwa als Nötigung.

Befürworter sagen: Ziviler Ungehorsam kann Mehrheiten aufrütteln, wenn legale Wege zu langsam sind, und hat historisch Fortschritte angestoßen. Kritiker sagen: In einer Demokratie gibt es legale Wege; wer Regeln bricht, stellt die eigene Meinung über die demokratisch beschlossenen Gesetze und nimmt anderen ihre Rechte, etwa Menschen im Stau.

Art. 8 (1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. (2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

Art. 9 (1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden. (2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten. […]

Art. 20 (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

  • Flugblätter der Weißen Rose, I (Juni 1942), Text nach Wikisource; Abbildung des dritten Flugblatts, gemeinfrei, Wikimedia Commons.
  • Grundgesetz, Art. 8, 9, 20 (gesetze-im-internet.de, abgerufen am 30.10.2026).
  • Proteste 2024: Deutscher Bundestag, Drucksache 20/10627; Angabe des Bundesinnenministeriums nach dpa; Institut für Protest- und Bewegungsforschung nach Sonntagsblatt.
  • John Rawls: A Theory of Justice, 1971 (Bestimmung des zivilen Ungehorsams, sinngemäß wiedergegeben).
  • Darstellungstexte und Aufgaben selbst erstellt. Idee der Stunde aus der Präsentationsreihe der Lehrkraft.