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Wer sorgt für Sicherheit, wenn es schiefgeht?

Politik und Wirtschaft · Gesellschaftlicher Wandel · Kerncurriculum 11.1

Leitfrage Wer trägt Verantwortung für soziale Sicherheit: der Einzelne, die Familie oder der Staat?

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Bearbeite die vier Stationen in beliebiger Reihenfolge und halte die Ergebnisse im Raster fest.

Armenfürsorge (Station 1) Sozialversicherung 1881 (Station 2) Sozialstaat heute (Station 3 und 4)
Wer hat Anspruch?
Wer bezahlt?
Wer kontrolliert?
Hilfe freiwillig oder Recht?
Wer bleibt außen vor?

Jahrhundertelang war Not vor allem eine Sache der Familie. Wer krank, alt oder arbeitsunfähig wurde, war auf Angehörige angewiesen. Wer keine hatte, lebte von Almosen: Gaben, die Christen als gutes Werk verstanden. Klöster und kirchliche Spitäler pflegten Kranke und Arme, Zünfte unterstützten ihre Mitglieder in Not.

Ab dem Spätmittelalter übernahmen die Städte mehr Verantwortung. In Armen- und Bettelordnungen legten sie fest, wer betteln oder Unterstützung erhalten durfte. Dabei unterschieden sie zwischen „würdigen“ Armen, etwa Kranken, Alten und Witwen aus der eigenen Stadt, und „unwürdigen“ Armen, etwa Fremden oder Menschen, denen man Arbeitsscheu vorwarf. Diese wurden vertrieben oder in Arbeitshäuser gezwungen. Hilfe war eine Gnade, kein Recht, und wer sie bekam, wurde kontrolliert.

Mit der Industrialisierung im 19. Jahrhundert zogen viele Menschen vom Land in die Städte. Sie arbeiteten in Fabriken, oft ohne Familie in der Nähe. Ein Arbeitsunfall, eine Krankheit oder das Alter konnten eine ganze Familie in die Armut stürzen. Manche Fabriken richteten eigene Kassen ein (vgl. die Fabrikordnung von 1860, Art. 27), aber die meisten Arbeiter waren nicht abgesichert. Die Arbeiterbewegung forderte deshalb Schutz und Rechte.

Aufgabe: Arbeite heraus, wer vor dem Sozialstaat half, unter welchen Bedingungen und wer außen vor blieb.

Station 2: Die Kaiserliche Botschaft von 1881 (Quelle)

Abschnitt betitelt „Station 2: Die Kaiserliche Botschaft von 1881 (Quelle)“

Einordnung: Reichskanzler Otto von Bismarck ließ am 17. November 1881 zur Eröffnung des Reichstags eine Botschaft Kaiser Wilhelms I. verlesen. Seit 1878 waren durch das Sozialistengesetz sozialdemokratische Vereine, Versammlungen und Zeitungen verboten. In den folgenden Jahren beschloss der Reichstag die Krankenversicherung (1883), die Unfallversicherung (1884) und die Invaliditäts- und Altersversicherung (1889).

Gerahmte Tafel in Frakturschrift: Aus der Allerhöchsten Botschaft zur Eröffnung des Deutschen Reichstages vom 17. November 1881, mit Unterschrift und Siegel.
Gedenktafel mit dem Wortlaut der BotschaftFoto: KarleHorn, CC BY 3.0

Schon im Februar dieses Jahres haben Wir Unsere Ueberzeugung aussprechen lassen, daß die Heilung der sozialen Schäden nicht ausschließlich im Wege der Repression sozialdemokratischer Ausschreitungen, sondern gleichmäßig auf dem der positiven Förderung des Wohles der Arbeiter zu suchen sein werde. Wir halten es für Unsere Kaiserliche Pflicht, dem Reichstage diese Aufgabe von neuem ans Herz zu legen, und würden Wir mit um so größerer Befriedigung auf alle Erfolge, mit denen Gott Unsere Regierung sichtlich gesegnet hat, zurückblicken, wenn es Uns gelänge, dereinst das Bewußtsein mitzunehmen, dem Vaterlande neue und dauernde Bürgschaften seines inneren Friedens und den Hilfsbedürftigen größere Sicherheit und Ergiebigkeit des Beistandes, auf den sie Anspruch haben, zu hinterlassen. […]

Aber auch diejenigen, welche durch Alter oder Invalidität erwerbsunfähig werden, haben der Gesammtheit gegenüber einen begründeten Anspruch auf ein höheres Maß staatlicher Fürsorge, als ihnen bisher hat zu Theil werden können. Für diese Fürsorge die rechten Mittel und Wege zu finden, ist eine schwierige, aber auch eine der höchsten Aufgaben jedes Gemeinwesens, welches auf den sittlichen Fundamenten des christlichen Volkslebens steht.

— Kaiserliche Botschaft vom 17. November 1881 (Auszug, nach den Stenographischen Berichten des Reichstags)

Aufgaben: 1. Gib mit eigenen Worten wieder, was der Kaiser ankündigt. 2. Erläutere, welche Ziele er damit verfolgt. Beachte das Wort „Repression“ und die Einordnung. 3. Erkläre, was neu daran ist, dass Hilfsbedürftige einen „Anspruch“ haben.

Station 3: Sozialstaat heute (Rechtstext und Darstellung)

Abschnitt betitelt „Station 3: Sozialstaat heute (Rechtstext und Darstellung)“

Grundgesetz, Art. 20 Abs. 1: Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

Aus diesem Sozialstaatsprinzip folgt der Auftrag, für soziale Sicherheit und einen Ausgleich zwischen Arm und Reich zu sorgen. Wie das genau geschieht, entscheidet der Gesetzgeber.

Kern ist die Sozialversicherung mit fünf Säulen:

Säule eingeführt schützt bei
Krankenversicherung 1883 Krankheit: Behandlung, Krankengeld
Unfallversicherung 1884 Arbeits- und Wegeunfällen, Berufskrankheiten
Rentenversicherung 1889 (als Invaliditäts- und Altersversicherung) Alter, Erwerbsminderung
Arbeitslosenversicherung 1927 Arbeitslosigkeit: Arbeitslosengeld, Vermittlung
Pflegeversicherung 1995 Pflegebedürftigkeit

Die Sozialversicherung folgt drei Grundsätzen:

  • Versicherungspflicht: Wer angestellt ist, ist in der Regel automatisch versichert.
  • Solidarprinzip: Die Beiträge richten sich nach dem Einkommen, die Leistungen (vor allem bei Krankheit) nach dem Bedarf. Gesunde tragen Kranke mit, Junge Alte, Verdienende Arbeitslose.
  • Beitragsfinanzierung: Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen die Beiträge in der Regel je zur Hälfte; die Unfallversicherung zahlt der Arbeitgeber allein.

Wer keine oder zu geringe Ansprüche aus der Versicherung hat, erhält Grundsicherung aus Steuermitteln (Fürsorgeprinzip).

Aufgabe: Ordne die fünf Säulen den Risiken zu und erkläre das Solidarprinzip an einem eigenen Beispiel.

Lea ist 22 Jahre alt, hat keine Kinder und arbeitet als Kauffrau im Einzelhandel. Sie verdient 2.400 € brutto im Monat. Ihre Krankenkasse erhebt den durchschnittlichen Zusatzbeitrag.

Beitragssätze 2026 gesamt Arbeitnehmeranteil
Rentenversicherung 18,6 % 9,3 %
Arbeitslosenversicherung 2,6 % 1,3 %
Krankenversicherung (allgemeiner Satz) 14,6 % 7,3 %
Zusatzbeitrag Krankenversicherung (Durchschnitt) 2,9 % 1,45 %
Pflegeversicherung 3,6 % 1,8 %
Zuschlag Pflegeversicherung für Kinderlose ab 23 Jahren 0,6 % 0,6 % (trägt der Arbeitnehmer allein)

Annahmen: Bundesland außer Sachsen (dort ist die Aufteilung der Pflegeversicherung anders); Lohnsteuer bleibt hier außen vor.

Aufgaben:

  1. Berechne Leas Beiträge zu den vier Versicherungen und die Summe.
  2. Berechne, wie viel der Arbeitgeber zusätzlich zahlt.
  3. Lea wird nächstes Jahr 23. Berechne, wie sich ihr Beitrag zur Pflegeversicherung dann ändert, wenn sie weiter kinderlos ist.
  4. Beurteile: Bekommt Lea „etwas für ihr Geld“?
  • Kaiserliche Botschaft vom 17. November 1881, Stenographische Berichte über die Verhandlungen des Reichstags, V. Legislaturperiode, I. Session 1881/82, S. 1–3; Text nach German History in Documents and Images (GHDI), Deutsches Historisches Institut Washington. Foto der Gedenktafel: KarleHorn, CC BY 3.0, Wikimedia Commons.
  • Grundgesetz, Art. 20 Abs. 1 (gesetze-im-internet.de, abgerufen am 30.10.2026).
  • Beitragssätze und Zusatzbeitrag 2026 nach Angaben der Krankenkassen (z. B. Techniker Krankenkasse, Barmer: „Aktuelle Beitragssätze in der Sozialversicherung“, Stand 2026). Bei Änderungen zum Jahreswechsel bitte aktualisieren.
  • Darstellungstexte, Lohnbeispiel und Aufgaben selbst erstellt. Idee der Stunde aus der Präsentationsreihe der Lehrkraft.