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Wem gelten die Rechte?

Politik und Wirtschaft · Gesellschaftlicher Wandel · Kerncurriculum 11.2

Leitfrage Wem gelten die Rechte – und wie wurden sie erkämpft?

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  1. Untersuche jede der Quellen M1 bis M4 mit vier Fragen: Welche Rechte werden genannt? Gegen wen richten sie sich, welche Macht wird begrenzt? Wer ist eingeschlossen? Wer bleibt ausgeschlossen?
  2. Vergleiche die Quellen mit dem Grundgesetz (M5): Was ist neu?
  3. Nimm Stellung zu der Aussage „Grundrechte sind nie selbstverständlich.“
Quelle Rechte gegen wen? wer ist gemeint? wer fehlt?
M1 1215
M2 1789
M3 1791
M4 1849

Einordnung: Der englische König Johann (genannt „Ohneland“) hatte durch Kriege und hohe Abgaben viele Adlige gegen sich aufgebracht. 1215 zwangen ihn die Barone, eine Urkunde zu besiegeln, die seine Macht begrenzte: die Magna Carta („große Urkunde“). Sie wurde in lateinischer Sprache geschrieben. „Freie Männer“ waren vor allem Adlige, Geistliche und freie Bürger; die meisten Bauern waren damals unfrei.

Klausel 39: Kein freier Mann soll verhaftet, gefangen gesetzt, seines Besitzes beraubt, geächtet, verbannt oder auf irgendeine andere Weise zugrunde gerichtet werden, noch wollen wir gegen ihn vorgehen oder gegen ihn vorgehen lassen, außer durch das rechtmäßige Urteil seinesgleichen oder durch das Recht des Landes.

— Magna Carta, 1215 (übertragen aus dem Lateinischen)

M2 Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte, Frankreich 1789

Abschnitt betitelt „M2 Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte, Frankreich 1789“
Gemälde in Form einer steinernen Gesetzestafel mit dem Text der Erklärung in 17 Artikeln, darüber zwei allegorische Figuren und ein Auge in einem Dreieck.
Die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte, Gemälde von Jean-Jacques-François Le Barbier, um 1789 (Musée Carnavalet, Paris)Gemälde von Jean-Jacques-François Le Barbier, um 1789, gemeinfrei

Einordnung: Im Sommer 1789 begann die Französische Revolution. Am 26. August 1789 beschloss die Nationalversammlung, in der vor allem Vertreter des Bürgertums saßen, die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte. Sie richtete sich gegen die Vorrechte von König, Adel und Kirche.

Artikel 1: Die Menschen werden frei und gleich an Rechten geboren und bleiben es. Gesellschaftliche Unterschiede dürfen nur auf dem allgemeinen Nutzen beruhen.

Artikel 6 (Auszug): Das Gesetz ist der Ausdruck des allgemeinen Willens. Alle Bürger haben das Recht, persönlich oder durch ihre Vertreter an seiner Gestaltung mitzuwirken. […]

Artikel 11: Die freie Mitteilung der Gedanken und Meinungen ist eines der kostbarsten Rechte des Menschen; jeder Bürger kann also frei reden, schreiben und drucken, vorbehaltlich der Verantwortung für den Missbrauch dieser Freiheit in den durch das Gesetz bestimmten Fällen.

— Déclaration des droits de l’homme et du citoyen, 26.08.1789 (übertragen aus dem Französischen)

Hinweis: Im Französischen steht für „Mensch“ das Wort homme, das auch „Mann“ bedeutet; „Bürger“ heißt citoyen. Das Wahlrecht erhielten nach der Verfassung von 1791 nur Männer, die eine bestimmte Steuer zahlten.

M3 Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin, Frankreich 1791

Abschnitt betitelt „M3 Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin, Frankreich 1791“

Einordnung: Olympe de Gouges (1748–1793) war eine französische Schriftstellerin. 1791 veröffentlichte sie eine eigene Erklärung, die die Erklärung von 1789 Satz für Satz auf Frauen überträgt. Sie widmete sie der Königin. Ihre Erklärung fand damals kaum Beachtung. 1793 wurde Olympe de Gouges wegen ihrer politischen Schriften zum Tode verurteilt und hingerichtet.

Artikel 1: Die Frau wird frei geboren und bleibt dem Mann gleich an Rechten. Gesellschaftliche Unterschiede dürfen nur auf dem allgemeinen Nutzen beruhen.

Artikel 10: Niemand darf wegen seiner Meinungen, auch grundsätzlicher Art, verfolgt werden. Die Frau hat das Recht, das Schafott zu besteigen; sie muss ebenso das Recht haben, die Rednertribüne zu besteigen, sofern ihre Äußerungen die durch das Gesetz bestimmte öffentliche Ordnung nicht stören.

— Olympe de Gouges: Déclaration des droits de la femme et de la citoyenne, 1791 (übertragen aus dem Französischen)

Schafott = Gerüst für Hinrichtungen.

M4 Verfassung des Deutschen Reiches, Frankfurt 1849

Abschnitt betitelt „M4 Verfassung des Deutschen Reiches, Frankfurt 1849“

Einordnung: Nach der Revolution von 1848 trat in der Frankfurter Paulskirche die erste frei gewählte deutsche Nationalversammlung zusammen. Am 28. März 1849 beschloss sie eine Verfassung mit einem Katalog von Grundrechten. Die meisten Fürsten, vor allem der preußische König, lehnten sie ab; die Revolution wurde 1849 militärisch niedergeschlagen, die Verfassung wurde nie wirksam.

§ 137: Vor dem Gesetze gilt kein Unterschied der Stände. Der Adel als Stand ist aufgehoben. Alle Standesvorrechte sind abgeschafft. Die Deutschen sind vor dem Gesetze gleich. […] Die öffentlichen Ämter sind für alle Befähigten gleich zugänglich. […]

§ 143 (1) Jeder Deutsche hat das Recht, durch Wort, Schrift, Druck und bildliche Darstellung seine Meinung frei zu äußern.

§ 161: Die Deutschen haben das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln; einer besonderen Erlaubniß dazu bedarf es nicht. […]

Reichswahlgesetz vom 12. April 1849, § 1: Wähler ist jeder unbescholtene Deutsche, welcher das fünfundzwanzigste Lebensjahr zurückgelegt hat.

Hinweis: Mit „jeder Deutsche“ waren nach dem Verständnis der Zeit nur Männer gemeint. In Deutschland erhielten Frauen das Wahlrecht erst im November 1918.

Art. 1 (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. […] (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Art. 3 (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. […]

Art. 5 (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. […] Eine Zensur findet nicht statt.

Art. 8 (1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

  • Magna Carta (1215), Klausel 39, übertragen aus dem Lateinischen (eigene Fassung).
  • Déclaration des droits de l’homme et du citoyen (1789), Art. 1, 6, 11; übertragen aus dem Französischen (eigene Fassung).
  • Olympe de Gouges: Déclaration des droits de la femme et de la citoyenne (1791), Art. 1 und 10, französischer Text nach Wikisource; Übertragung eigene Fassung.
  • Verfassung des Deutschen Reiches vom 28. März 1849, §§ 130, 137, 143, 161, und Reichswahlgesetz vom 12. April 1849, § 1, nach verfassungen.de (Quelle: E. R. Huber, Dokumente zur deutschen Verfassungsgeschichte).
  • Grundgesetz, Art. 1, 3, 5, 8 (gesetze-im-internet.de, abgerufen am 30.10.2026).
  • Bilder: Lithografie der Paulskirche (Eduard Meyer, 1848), Gemälde der Erklärung von 1789 (Le Barbier) und Porträt der Olympe de Gouges, alle gemeinfrei, Wikimedia Commons.
  • Darstellungstexte und Aufgaben selbst erstellt. Idee der Stunde aus der Präsentationsreihe der Lehrkraft.